Über uns

News 

Das ist die Homepage des Go Kat, des Vereins der Bernischen Katechet:innen. Unser Verein besteht aus Leuten, die das Katechetische Amt ausüben, das in den Reformierten Kirchen der Kantone Bern, Jura und Solothurn (RefBeJuSo) dem Pfarramt und dem Sozialdiakonischen Amt seit 2011 gleichwertig zur Seite gestellt ist.

Wir setzen uns ein für die Etablierung und das Wohl des Berufsstandes der Katechet:innen im Gebiet der RefBeJuSo Kirchgemeinden.

Der Verein besteht seit dem Jahr 1981.

Neu: Studiengang für Kinder- + Jugendseelsorge
, Schlatter Alfred
  • Die Weiterbildung heisst "Kinder und Jugendseelsorge", wird von der Theologischen Fakultät der Uni Bern verantwortet und hat einen CAS-Abschluss. Besonders interessant: Das ist einmal ein Studiengang, der auch Leuten ohne Matura offen steht. Der Kurs kostet zwar 7000 Fr. - aber für einen CAS-Abschluss ist das ein Schnäppchen!
Rückblick auf die Mitgliederversammlung
, Schlatter Alfred
  • Zum Protokoll und dem Jahresbericht...

Warum setzt sich der Vorstand für eine Anstellung der Katechet:innen bei der Kantonalkirche ein

  • Wir streben eine Gleichstellung der drei Ämter an; nicht nur ideell ("gleichwertige, aber nicht gleichartige Ämter") sondern auch juristisch.
  • Das neue KUW-Konzept fordert von uns Katechet:innen viel Flexibilität und bringt neue Herausforderungen. Um diese anzugehen, brauchen wir mehr Vernetzung in der Kirchgemeinde aber auch in der Region. Dies wird durch eine kantonale Anstellung gefördert.
  • Besserer Zugang zu Pensionskassen-Versicherungen durch eine globale Anstellung. (Insbesondere wichtig für Katechet:innen, die in mehreren Kirchgemeinden tätig sind.)
  • Vereinheitlichte Anstellungsbedingungen sorgen für vereinheitlichten Umgang mit Lohnklassen und Dienstjahren.
  • Die gleichzeitige Anstellung in mehreren Kirchgemeinden zu erreichen, wird einfacher, während zugleich der administrative Aufwand sowohl für die einzelnen Kirchgemeinden wie auch die Arbeitnehmenden kleiner wird.
  • JedeR kann nach seinen/ihren Fähigkeiten und Begabungen angestellt werden, und die Arbeitsgebiete können auch später leicht angepasst werden. Die drei Ämter haben in den Bereichen, in den sich ihre Aufgaben überschneiden, den gleichen Stellenbeschrieb und den gleichen Ort, von dem der Lohn gezahlt wird, wodurch die Aufgaben leichter nach Begabungen verteilt werden können.
    Flexible Verteilungen werden insbesondere in der Zukunft, wo der Pfarrpersonenmangel stärker werden wird, bedeutsam sein.
  • Durch eine Anstellung bei der Kantonalkirche könnten die Kirchgemeinden von ihrer Funktion als Kontrollbehörde entlastet werden. Die Qualität der Arbeit und auch die Ausbildung der Katechet: innen könnte so von einer höheren Fachstelle kontrolliert und gewährleistet werden.
  • Wir wollen zusammen mit den anderen Ämtern am gleichen Strick ziehen, als gleichwertig wahrgenommen werden und unsere Kirche voranbringen.
  • Wir können mit unserer Ausbildung die beiden anderen Ämter in ihren Aufgaben in der Gemeinde ergänzen.
  • Wir wünschen uns auch in der Öffentlichkeit ein gemeinsames Auftreten mit den anderen Ämtern, um die Aufgaben in den Kirchgemeinden wahrzunehmen und die Kirche zu stärken.
  • Wir wünschen uns eine globale Anstellung (d. h. eine fixe Arbeitszeit, keine Anstellung mehr nach Lektionenzahl). Dies würde die Mitarbeit bei Projekten in den Kirchgemeinden ermöglichen, die bisher häufig in Freiwilligenarbeit geleistet wurden. Dadurch werden die Katechet:innen stärker zu Träger:innen des Gemeindeaufbaus. Keine Kleinstpensen mehr, falls nicht so gewünscht.
  • Eine einheitliche Anstellung verkleinert zudem die Hürde zu einem schweizweit anerkannten Berufsstand.

Tipp: Darauf solltet ihr bei einer Neuanstellung bzw. Stellenänderung besonders achten

Unsere Anstellungen werden von Kirchgemeinden vorgenommen, deren Personalverantwortliche oft die speziellen Anforderungen des katechetischen Amts nicht kennen. Oft sind die Anstellungsbedingungen suboptimal - nicht aus Willkür, sondern aus Unkenntnis.

Während das Regelwerk des "Handbuch für Gemeinden", das auf der Homepage von RefBeJuSo zu finden ist, im Kapitel 5 solide Grundlagen für die Anstellung liefert (Link: https://kgr.refbejuso.ch/index.php?id=296 ) und sogar Musterarbeitsverträge sowohl für privatrechtliche wie auch für öffentlich-rechtliche Verträge anbietet, ist das ganze Regelwerk nicht speziell für Katechet:innen ausgelegt. Zum Beispiel sind die eben erwähnten Musterarbeitsverträge für Angestellte des Katechetischen Amts und des Sozialdiakonischen Amts identisch (Die Anstellungsbedingungen des Pfarramts sind in diesem Handbuch kein Thema weil die Pfarrer:innen direkt von der Kantonalkirche angestellt werden).

Hier sind die drei Punkte, die unserer Meinung nach besonders für eine Anstellung als Katechet:in zu bedenken sind:

Zu 1. Art der Anstellung
Die Anstellung sollte nach Möglichkeit nach öffentlich-rechtlichem und nicht nach privatem Recht erfolgen.
Die anstellenden Kirchgemeinden sind frei in der Wahl des Anstellungsmodus – bei einer öffentlich-rechtlichen Anstellung sind jedoch mehr Dinge besser geregelt.

Zu 2. Das Problem mit den Pensionskassen
Viele Katechet:innen haben mehrere Teilzeitanstellungen in verschiedenen Kirchgemeinden (Kleinpensen). Wenn die Anstellungsverhältnisse mit verschiedenen Pensionskassen einhergehen, kommt es zu mehrfachen Abzügen des Koordinatsionsabzugs des versicherten Lohns. Der Koordinatsionsabzug repräsentiert den Lohnbestandteil, für den man bereits in der ersten Säule Beiträge bezahlt, und ist immer 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente. 2023 beträgt er 25'725 Fr.
   Bei mehreren Teilzeitanstellungen wirkt sich das negativ auf die Pensionskassenbeiträge aus. Es ist sogar möglich, dass jemand mit zum Beispiel zwei Teilzeitanstellungen, die beide mit einem Lohn unter der BVG-Eintrittschwelle von 22’050 Franken (Stand 2023) vergütet werden, durch die Kooperationsabzüge überhaupt nicht in der zweiten Säule versichert ist, obwohl beide Löhne zusammen für den Eintritt ins BVG reichen würden.
Abhilfemöglichkeiten dieses Missstands:
- sich bei mehreren Anstellungen nur einer Pensionskasse anzuschliessen
- manche Kirchgemeinden reduzieren in der Pensionskasse den Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte freiwillig als überobligatorische Leistung.

Zu 3. Der SteBe
Das bei Pfarrpersonen längst eingesetzte Tool zur Lohnberechnung SteBe (https://stebe.refbejuso.ch) kann auch bei Katechet:innen eingesetzt werden.
  Es ist (derzeit noch) nicht notwendig, eine Anstellung mit diesem Tool zu planen, und es kann auch ohne SteBe eine sehr gute Anstellung
entstehen – jedenfalls solange «alles gut läuft». Die Erfahrung zeigt aber, dass - sollten Konflikte am Arbeitsplatz entstehen - diese oft deshalb schnell eskalieren, weil die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind. Daher empfehlen wir den Kirchgemeinden, diese Verantwortlichkeiten vorgängig genau zu analysieren. Dazu bietet das SteBe-Tool ausgezeichnete Möglichkeiten.
  Allerdings ist dieses Werkzeug nicht gerade selbsterklärend. Als erfahrener Berater steht den Kirchgemeinden Herr Stefan Zwygart aus dem Bereich Katechetik  zur Verfügung. Er wird gerne ihre Fragen beantworten oder sie «coachen».
Der Vorteil gut abgeklärter Verantwortlichkeiten erscheint umso grösser, weil die Kirchgemeinden durch die sinkenden Mitgliederzahlen der Kirchen sowieso gezwungen sein werden, umfassende Veränderungen in den Aufgabengebieten vorzunehmen.

Alfred Schlatter

Unser Verein gibt der Katechetik eine Stimme

  • Wir vernetzen Menschen mit katechetischen Aufgaben.
  • Wir hören zu - und stellen Fragen.
  • Wir initiieren und fördern fachlichen Austausch.
  • Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder.
  • Wir beraten unsere Mitglieder in Fragen rund um die Anstellung.
  • Wir pflegen den Kontakt mit nahestehenden Berufsgruppen und den anderen Ämtern.
  • Wir sind Gesprächspartner und Gegenüber der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, insbesondere des Fachbereichs Katechetik und des Synodalrats.
  • Wir beziehen Stellung zu wichtigen Fragen, bei Vernehmlassungen und konsultativen Umfragen.
  • Wir arbeiten mit in Kommissionen, Arbeits- und Begleitgruppen der Kantonalkirche refbejuso.
  • Wir suchen den Kontakt zu den Kirchgemeinden.
  • Wir sind ökumenisch offen.